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   BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60   

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BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60 (https://dejure.org/1960,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1960 - V B 35.60 (https://dejure.org/1960,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1960 - V B 35.60 (https://dejure.org/1960,1228)
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  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60
    Der Kläger ist auch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis der militärischen Kriegführung festgenommen worden (vgl. u.a. Urteil des beschließenden Senats vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]]).
  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60
    Das gilt entgegen der Meinung des Klägers auch für den von dem beschließenden Senat aufgestellten Grundsatz, daß es auf den Grund der Festnahme, nicht auf den der weiteren Festhaltung ankommt (vgl. u.a. Urteile des beschließenden Senats vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223], vom 27. August 1958 [a.a.O.] und vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]).
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60
    Erst recht ist nicht erkennbar, daß für die Festnahme des Klägers Sicherheitserwägungen der ehemaligen Feindmächte maßgebend waren, wie sie nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats im Falle das § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG vorliegen müssen (vgl. u.a. Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232] undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 599.56 - [NJW 1958 S. 2132]).
  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60
    Das gilt entgegen der Meinung des Klägers auch für den von dem beschließenden Senat aufgestellten Grundsatz, daß es auf den Grund der Festnahme, nicht auf den der weiteren Festhaltung ankommt (vgl. u.a. Urteile des beschließenden Senats vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223], vom 27. August 1958 [a.a.O.] und vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]).
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 389.56
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bereits geklärt, daß eine Verfolgung wegen wirklicher oder angeblicher Unrechtshandlungen nicht unter § 2 Abs. 2 Nr. 2 KgfEG fällt, wobei es unerheblich ist, ob die Festhaltung (Verurteilung) zu Recht erfolgt ist oder nicht (vgl. u.a. Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]], vom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - undvom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 390.58 -).
  • BVerwG, 27.08.1958 - V C 599.56

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung nach der Festnahme durch die

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60
    Erst recht ist nicht erkennbar, daß für die Festnahme des Klägers Sicherheitserwägungen der ehemaligen Feindmächte maßgebend waren, wie sie nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats im Falle das § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG vorliegen müssen (vgl. u.a. Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232] undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 599.56 - [NJW 1958 S. 2132]).
  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56

    Zahlung einer Kriegsgefangenentschädigung wegen tatsächlichen militärischen oder

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60
    Somit kann der Kläger nicht Kriegsgefangener nach § 2 Abs. 1 KgfEG sein, da diese Vorschrift die tatsächliche Leistung militärischen oder militärähnlichen Dienstes voraussetzt (vgl. u.a. Urteil das beschließenden Senatsvom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [DÖV 1959 S. 918]).
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 390.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bereits geklärt, daß eine Verfolgung wegen wirklicher oder angeblicher Unrechtshandlungen nicht unter § 2 Abs. 2 Nr. 2 KgfEG fällt, wobei es unerheblich ist, ob die Festhaltung (Verurteilung) zu Recht erfolgt ist oder nicht (vgl. u.a. Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]], vom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - undvom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 390.58 -).
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